Scheidung

Die ersten Schritte bei einer Scheidung sollten gut überlegt sein und es ist empfehlenswert vorher eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ich beantworte in einer solchen Beratung Ihre Fragen und vertrete Sie im Scheidungsverfahren vor Gericht oder errichte für Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung.

Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren häufigsten Fragen:

  • Ist ein Auszug aus der Ehewohnung mit Nachteilen verbunden?

  • Wie werden nach der Scheidung Vermögen oder Schulden aufgeteilt?

  • Wie wird ein Scheidungsverfahren eingeleitet und wie läuft es in Folge ab?

  • Wie können Sie sich allenfalls gegen eine Scheidungsklage zur Wehr setzen?
  • Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?

  • Wie wirkt sich die Scheidung auf Arbeitslosengeld oder Pension aus?

  • Welche Folgen hat die Scheidung in Bezug auf gemeinsam Kinder?

  • Welche Kosten können auf Sie zukommen?

„Gerne berate ich Sie über Ihre Ansprüche und die Konsequenzen einer Scheidung und vertrete Sie vor Gericht“

Mag.a Elisabeth Kaser

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Ihre unverbindliche Anfrage

Sie können mich jederzeit gerne kontaktieren und bei Bedarf ein persönliches Erstgespräch vereinbaren. Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus (COVID-19) biete ich Erstberatungen auch via Telefonkonferenz oder Videotelefonie an.

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