Erbrecht

Vorsorge ist wichtig, nicht nur im gesundheitlichen Bereich, sondern auch auf rechtlicher Seite. Ein medizinischer Notfall tritt oft unerwartet ein, was passiert danach? Wenn eine Person ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit verliert, etwa weil diese im Koma liegt oder eine kognitive Erkrankung bereits weit fortgeschritten ist, stellt sich die Frage, wer ihre Angelegenheiten regeln darf. Zwar besteht für engste Angehörige auch die Möglichkeit im Notfall die Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Erwachsenenvertretung relativ rasch und unkompliziert zu übernehmen, ist damit jedoch grundsätzlich auch eine Berichts- und Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Gericht verbunden. Darüber hinaus ist diese Vertretungsform nur drei Jahre gültig. Sollten enge Verwandte nicht vorhanden sein oder diese die Vertretung nicht übernehmen wollen oder können, kann es sein, dass ein fremder Erwachsenenvertreter, oftmals auch ein Anwalt oder Notar, durch das Gericht bestellt wird. Dabei ist es möglich, die eigene Vertretung frühzeitig auch mittels Vorsorgevollmacht nach eigenen Wünschen zu gestalten und in vertrauensvolle Hände zu legen.

Nicht nur die Vertretung, auch die Planung der Rechtsnachfolge nach dem Tod ist zweckmäßig, um Streitigkeiten vorzubeugen, oder für einen selbst bedeutsame Menschen zu bedenken, die gesetzlich allenfalls keinen Anspruch haben. Gerade wenn es um die Weitergabe von Immobilien oder auch Familienunternehmen geht, ist es sinnvoll, sich darüber vorzeitig Gedanken zu machen, um eine Bewahrung innerhalb der Familie sicherzustellen und eine mögliche Zersplitterung zu vermeiden.

Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren häufigsten Fragen:

  • Welche Möglichkeiten bieten ein Testament, ein Erbvertrag, ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall?

  • Wie errichtet man ein gültiges Testament?

  • Wie kann sichergestellt werden, dass ein Testament aufgefunden wird?

  • Haben Lebensgefährten ein Erbrecht?

  • Haben eheliche und uneheliche Kinder denselben Anspruch, ändert sich hieran etwas nach einer Scheidung der Eltern?
  • Wer erbt im konkreten Fall ohne Vorliegen einer letztwilligen Verfügung?

  • Wie hoch ist der Pflichtteil?

  • Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?

  • Wie werden Schenkungen an Geschwister berücksichtigt?

  • Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine Erbschaft?
  • Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst machen kann?

  • Welche Möglichkeiten gibt es, für solche Fälle einen oder mehrere Vertreter zu bestellen?

  • Kann ich im Vorhinein die Vertretung durch bestimmte Personen auch ablehnen?

  • In welchen Fällen wird ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt?

  • Wer kontrolliert die Handlungen meines Vertreters?

  • Kann ich im Vorfeld entscheiden, welche medizinischen Behandlungen ich ablehne?

  • Wie kann sichergestellt werden, dass diese Wünsche im Fall des Falles auch eingehalten wer-den?

„Gerne berate ich Sie im Zusammenhang mit allen Erbschaftsangelegenheiten und diesbezüglichen Streitigkeiten.“

Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.

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Sie können mich jederzeit gerne kontaktieren und bei Bedarf ein persönliches Erstgespräch vereinbaren. Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus (COVID-19) biete ich Erstberatungen auch via Telefonkonferenz oder Videotelefonie an.

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