Erbrecht
Grundsätzlich folgt das Erbrecht den gesetzlichen Regelungen, sofern selbst keine Verfügungen getroffen wurden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Personen, etwa Lebensgefährten, entgegen dem eigentlichen Willen des Verstorbenen nicht zum Zug kommen.
Umgekehrt können Personen bedacht werden, die bereits zu Lebzeiten durch den Verstorbenen großzügig beschenkt wurden und folglich mehr bekommen, als es dem Willen des Verstorbenen entsprechen würde und wiederum andere Verwandte zu kurz kommen.
Ich empfehle Ihnen, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass zu machen, damit Ihre Wünsche bestmöglich gewahrt werden und Streitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren hintangehalten werden.
Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren häufigsten Fragen:
- Welche Möglichkeiten bieten ein Testament, ein Erbvertrag, ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall?
- Wie errichtet man ein gültiges Testament?
- Wie kann sichergestellt werden, dass ein Testament aufgefunden wird?
- Haben Lebensgefährten ein Erbrecht?
- Haben eheliche und uneheliche Kinder denselben Anspruch, ändert sich hieran etwas nach einer Scheidung der Eltern?
- Wer erbt im konkreten Fall ohne Vorliegen einer letztwilligen Verfügung?
- Wie hoch ist der Pflichtteil?
- Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?
- Wie werden Schenkungen an Geschwister berücksichtigt?
- Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine Erbschaft?
Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.
Ihre unverbindliche Anfrage
Sie können mich jederzeit gerne kontaktieren und bei Bedarf ein persönliches Erstgespräch vereinbaren. Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus (COVID-19) biete ich Erstberatungen auch via Telefonkonferenz oder Videotelefonie an.