Kontaktrecht & Obsorge

Die Obsorge (das Sorgerecht) ist das Recht das Kind zu erziehen, es zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten. Wenn beide Eltern miteinander verheiratet sind, kommt die Obsorge beiden gemeinsam zu. Bei unverheirateten Paaren kommt die Obsorge, mangels anderslautender Vereinbarung, der Mutter alleine zu. Mit der Obsorge verbunden ist etwa auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Das Kontaktrecht beinhaltet das regelmäßige Treffen des anderen Elternteiles, wenn beide nicht mehr im selben Haushalt wohnen. Nach einer Trennung wünschen sich meistens beide Elternteile weiterhin eine gute Beziehung zu ihren Kindern. Oft geht der Trennung jedoch ein starker Konflikt zuvor, der die Kommunikation schwierig macht und einen Elternteil veranlasst, den Besuch der Kinder beim anderen Elternteil einzuschränken oder zu verbieten.

Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren häufigsten Fragen:

Obsorge

  • Wie kann die gemeinsame Obsorge erlangt werden oder umgekehrt einem Elternteil die Obsorge entzogen werden?

  • Ändert sich etwas an der Obsorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern?

  • Können auch Väter die alleinige Obsorge erlangen?

  • Kann man mit seinem Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils umziehen?

  • Wer bestimmt, in welche Schule das Kind gehen wird?

  • Braucht man die Zustimmung des anderen Elternteils für eine Urlaubsreise?

  • Welche Rolle kann das Jugendamt im Bezug auf die Obsorge spielen?

Kontaktrecht

  • Wie können Sie vorgehen, wenn Ihnen der Kontakt zu Ihren Kindern nicht gewährt wird?

  • Wann haben Sie umgekehrt das Recht, dem anderen Elternteil den Kontakt zu verbieten oder diesen einzuschränken?

  • Wie kann eine bestehende Vereinbarung abgeändert werden?

  • Welche Rechte haben Sie als Großeltern?

  • Welche Auswirkung hat eine überdurchschnittliche Betreuung auf Ihre Unterhaltspflicht?

  • Inwieweit haben die Kinder im Verfahren eine Äußerungsmöglichkeit oder kann ein Kontaktrecht auch gegen deren Willen durchgesetzt werden?

  • Ob ein Kontaktrecht auch zusteht, ohne dass Sie mit der Obsorge betraut sind?

„Gerne berate ich Sie über Ihre Ansprüche und die Konsequenzen einer Scheidung und vertrete Sie vor Gericht“

Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.

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