Kontaktrecht & Obsorge

Streitigkeiten um oder im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern können emotional sehr belastend sein. Die diesbezüglichen Gerichtsverfahren sind oftmals langwierig und zermürbend. Nach der Antragstellung zur Regelung des Kontaktrechtes oder der Obsorge findet oftmals ein erster Verhandlungstermin statt. Wenn zu diesem keine Einigung erzielt werden kann, werden Erhebungen durch die Familiengerichtshilfe oder Sachverständige durchgeführt. Deren Ergebnisse werden einer Entscheidung des Gerichtes zumeist direkt zugrunde gelegt. Bei einem oftmals stattfindenden Austausch mehrerer Schriftsätze im Verfahren, kann man leicht den Überblick über die relevanten Punkte verlieren. Das Kontaktrecht bzw. seine Ausdehnung oder Einschränkung kann umgekehrt auch wiederum Auswirkungen auf die Bemessung des Kindesunterhaltes haben. Gerade an diesem hängen oftmals auch – auf beiden Seiten – wirtschaftliche Existenzen. Ich helfe Ihnen, auch in emotionalen Momenten, die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen kinderbezogenen Fragestellungen zu verstehen, den Durchblick zu bewahren und die richtigen und zweckmäßigen Schritte zu setzen.

Ich berate Sie im Zusammenhang mit Ihren häufigsten Fragen:

Obsorge

  • Wie kann die gemeinsame Obsorge erlangt werden oder umgekehrt einem Elternteil die Obsorge entzogen werden?

  • Ändert sich etwas an der Obsorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern?

  • Können auch Väter die alleinige Obsorge erlangen?

  • Kann man mit seinem Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils umziehen?

  • Wer bestimmt, in welche Schule das Kind gehen wird?

  • Braucht man die Zustimmung des anderen Elternteils für eine Urlaubsreise?

  • Welche Rolle kann das Jugendamt im Bezug auf die Obsorge spielen?

Kontaktrecht

  • Wie können Sie vorgehen, wenn Ihnen der Kontakt zu Ihren Kindern nicht gewährt wird?

  • Wann haben Sie umgekehrt das Recht, dem anderen Elternteil den Kontakt zu verbieten oder diesen einzuschränken?

  • Wie kann eine bestehende Vereinbarung abgeändert werden?

  • Welche Rechte haben Sie als Großeltern?

  • Welche Auswirkung hat eine überdurchschnittliche Betreuung auf Ihre Unterhaltspflicht?

  • Inwieweit haben die Kinder im Verfahren eine Äußerungsmöglichkeit oder kann ein Kontaktrecht auch gegen deren Willen durchgesetzt werden?

  • Ob ein Kontaktrecht auch zusteht, ohne dass Sie mit der Obsorge betraut sind?

„Gerne berate ich Sie über Ihre Ansprüche und die Konsequenzen einer Scheidung und vertrete Sie vor Gericht“

Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.

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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Sie können mich jederzeit gerne kontaktieren und bei Bedarf ein persönliches Erstgespräch vereinbaren. Ich biete Erstberatungen auch via Telefonkonferenz oder Videotelefonie an.

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