Liegenschaftsschenkung
Wie kommt der Vertrag zustande? Welche Form ist einzuhalten?
Auch der Schenkungsvertrag ist, wie der Liegenschaftskaufvertrag, ein Konsensualvertrag, der durch die Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte zustande kommt, nämlich konkret dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer eine bestimmte Immobilie unentgeltlich zuwenden möchte.
Zu beachten ist hier insbesondere, dass mangels einer sofortigen Übergabe des Schenkungsgegenstandes der Vertrag in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden muss. Ansonsten muss der Schenkungsvertrag, wie auch der Kaufvertrag, zur grundbücherlichen Durchführung jedenfalls notariell beglaubigt unterschrieben werden.
Welche Steuern und Gebühren fallen an?
Darüber hinaus gibt es auch eine Schenkungssteuer derzeit in Österreich nicht. Zu beachten ist jedoch, dass unter Umständen eine Schenkungsmeldung an das Finanzamt zu erfolgen hat.
Für die Eintragungsgebühr wird beim Erwerb innerhalb der Familie der dreifache Einheitswert (begrenzt mit 30% des Werts des einzutragenden Rechts) herangezogen, außerhalb dieses Personenkreises der Verkehrswert der Liegenschaft.
Gerne berate ich Sie auch hier im Hinblick auf die genannten Themen beziehungsweise stehe für die Errichtung, steuerliche Bemessung und grundbücherliche Durchführung des Vertrages zu Ihrer Verfügung.
Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sie können mich jederzeit gerne kontaktieren und bei Bedarf ein persönliches Erstgespräch vereinbaren. Ich biete Erstberatungen auch via Telefonkonferenz oder Videotelefonie an.