Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eingangs ist zu unterscheiden zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber dennoch zur Ermittlung des Patientenwillens heranzuziehen sind.

In einer verbindlichen Patientenverfügung können konkrete medizinische Behandlungen abgelehnt werden, sofern sie entsprechend beschrieben sind, oder sich aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung ergeben.

Sofern eine verbindliche Patientenverfügung nicht rechtskonform errichtet wurde, ist sie dennoch zu berücksichtigen, umso mehr, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Dabei sind unter anderem nachstehende Kriterien heranzuziehen:

  • inwieweit der Patient die Krankheitssituation, auf die sich die Patientenverfügung bezieht, sowie deren Folgen im Errichtungszeitpunkt einschätzen konnte,
  • wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind und
  • wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war.

Wie wird die verbindliche Patientenverfügung errichtet?

Eine Patientenverfügung muss höchstpersönlich errichtet werden und der Patient/die Patientin muss in diesem Zeitpunkt noch entscheidungsfähig sein.

Die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, müssen konkret beschrieben sein oder sich eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung ergeben. Aus der Patientenverfügung muss zudem hervorgehen, dass der Patient/die Patientin die Folgen der Patientenverfügung entsprechend einschätzt.

Vor Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung hat eine umfassende ärztliche Aufklärung, einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung stattzufinden, welche entsprechend zu dokumentieren ist.

Die Errichtung der Verfügung selbst hat schriftlich vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen oder allenfalls vor einem rechtskundigen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins unter Angabe des Datums und vorheriger Belehrung über die Rechtsfolgen der Verfügung und der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs zu erfolgen. Die Belehrung ist ebenfalls in der Verfügung zu dokumentieren.

Wie lang ist die Patientenverfügung gültig?

Die verbindliche Patientenverfügung ist acht Jahre lang wirksam, außer der Patient/ die Patientin setzt eine kürzere Frist fest.

Die Patientenverfügung kann nach erneuter ärztlicher Aufklärung auch für weitere acht Jahre verlängert werden.

Wann ist eine Patientenverfügung unwirksam?
Die Patientenverfügung ist, außer wenn sie durch Zeitablauf ihre Wirksamkeit verliert, außerdem ungültig, wenn

  • sie nicht frei und ernstlich erklärt oder durch Irrtum, List, Täuschung oder physischen oder psychischen Zwang veranlasst wurde,
  • ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist;
  • der Stand der medizinischen Wissenschaft sich im Hinblick auf den Inhalt der Patientenverfügung seit ihrer Errichtung wesentlich geändert hat oder
  • sie durch den Patienten/die Patientin widerrufen wurde.

Kann sie registriert werden?
Eine Registrierung im Patientenverfügungsregister ist möglich.

„Gerne berate ich Sie in diesem Zusammenhang und errichte für Sie die erforderlichen Verfügungen, damit Sie im Fall des Falles entsprechend vorgesorgt haben.“

Mag.a Elisabeth Kaser, LL.M.

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